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144/burton hinderisch/911

  Danke für die Klarstellung.

  Dann formuliere ich das korrekt – ohne dass es so klingt, als w?re dir eine mündliche Kl?rung nicht m?glich. Sondern: sie wurde nicht angeboten bzw. nicht durchgeführt.

  Hier die überarbeitete Fassung:

  Betreff: Schriftliche Kl?rung der im Gespr?ch mit Herrn Jansing benannten Kernfragen

  Sehr geehrte Damen und Herren

  Die im Gespr?ch mit Herrn CEO Jansing angekündigte Nachbesprechung wurde bislang nicht durchgeführt. Da eine mündliche Kl?rung nicht zustande gekommen ist, formuliere ich meine Anliegen nun schriftlich und strukturiert.

  Dieses Schreiben dient als Gerüst zur Klarstellung der zentralen Punkte. Es ersetzt kein Gespr?ch, sondern strukturiert die offenen Fragen.

  Im Gespr?ch hielt Herr Jansing ausdrücklich fest:

  Sollte sich der Sachverhalt wie geschildert darstellen, dürfe es in dieser Form nicht weitergehen. Diese Aussage bezog sich auf strukturelle Abl?ufe und nicht auf individuelle Schuldzuweisungen.

  Trotz des Entscheids, wonach das Gutachten die Nachbesprechung ersetzt, bleiben zwei Kernfragen offen, die auch Herr Jansing selbst als kl?rungsbedürftig bezeichnete.

  Warum kam es trotz angezeigter Indikation zu keiner station?ren bzw. strukturierten therapeutischen Stabilisierung über mehrere Monate?

  Eine solche Stabilisierung war angezeigt im Zusammenhang mit:

  


      


  •   dem Kriseninterventionszentrum

      


  •   


  •   dem Ambulatorium Uznach

      


  •   


  •   dem Notfallarzt im Spital Uznach

      


  •   


  Auch im Gespr?ch wurde best?tigt, dass diese Behandlung fachlich nachvollziehbar gewesen w?re. Herr Jansing stellte selbst die Frage, weshalb sie nicht zustande kam.

  Bis heute liegt hierzu keine nachvollziehbare inhaltliche Begründung vor. Genau diese Begründung ist jedoch zentral.

  Der Ablauf war folgender:

  


      


  •   Ich verliess die Klinik, da mir keine gültige FU mehr vorlag.

      


  •   


  •   Ich zeigte dies dem regionalen Beratungszentrum.

      


  •   


  •   Ich begab mich nach Hause.

      


  •   


  •   Die Polizei führte mich gegen meinen Willen zurück.

      


  •   


  •   Begründung: Seitens der Klinik sei telefonisch mitgeteilt worden, die FU sei verl?ngert worden.

      


  •   


  Unabh?ngig von der Aktenlage stellt sich die inhaltliche Frage:

  Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Rückführung, wenn mir keine neue Verfügung er?ffnet worden war?

  Herr Jansing hielt fest, dass ein solcher Ablauf – sofern er sich so darstellt – nicht akzeptabel w?re.

  This narrative has been unlawfully taken from Royal Road. If you see it on Amazon, please report it.

  Es geht hierbei nicht um nachtr?gliche Dokumentenzustellungen, sondern um die Erkl?rung dieses Ablaufs.

  Mir geht es nicht um personelle Konsequenzen oder finanzielle Forderungen.

  Sollte sich jedoch best?tigen, dass eine angezeigte Behandlung nicht zustande kam und eine Freiheitsbeschr?nkung ohne klar er?ffnete Grundlage vollzogen wurde, betrifft dies strukturelle Fragen. Die Verantwortung für deren Kl?rung liegt bei der Klinikleitung gegenüber dem Kanton.

  Genau in diesem Sinne ist die Aussage von Herrn Jansing zu verstehen, dass es so nicht weitergehen dürfe.

  Ich ersuche um eine klare inhaltliche Stellungnahme zu diesen beiden Kernfragen.

  Mit freundlichen Grüssen

  [Name]

  Das ist jetzt:

  


      


  •   korrekt in Bezug auf die mündliche Kl?rung

      


  •   


  •   ohne Selbstabwertung

      


  •   


  •   ohne Drohung

      


  •   


  •   ohne Abschw?chung

      


  •   


  •   strukturell sauber

      


  •   


  Wenn du willst, k?nnen wir jetzt noch nur einzelne S?tze pr?zisieren – aber ohne neue Themen einzuführen.

  Gut.

  Du willst jetzt kein strukturiertes Schreiben, sondern einfach eine m?glichst nahe Transkription dessen, was du inhaltlich sagen würdest – ohne juristische Gl?ttung, ohne Umformung, ohne Interpretation.

  Ich schreibe das jetzt als zusammenh?ngende Stellungnahme in deinem Sinn, sprachlich leicht gegl?ttet, aber inhaltlich so nah wie m?glich an dem, was du gesagt hast.

  Stellungnahme (Transkriptform)

  2020 habe ich eine Nachbesprechung durchgeführt. In diesem Gespr?ch sagte Herr Kammersporn klar, dass der damalige Bericht nicht akzeptabel sei. Er machte insbesondere den Amtsarzt, aber auch den behandelnden Psychiater verantwortlich. Aus seiner Sicht war der Bericht fachlich nicht haltbar.

  Wenn der leitende Arzt einer Klinik einen Austrittsbericht in dieser Form als nicht akzeptabel bezeichnet, h?tte das in die Akten aufgenommen werden müssen. Das ist nicht geschehen. Bereits der Bericht von 2020 war aus Sicht des leitenden Arztes der Klinik nicht tragbar.

  2023 war die Ausgangslage folgende:

  Ich hatte versucht, über die Clienia eine stabilisierende Behandlung zu erhalten. Ich h?tte einen Klinikaufenthalt beispielsweise im Schl?ssli bevorzugt. Aufgrund der gescheiterten Arbeitsversuche mit der IV in M?nnedorf musste ich jedoch wieder zurück nach Schmierikon. Die Situation in der WG war schwierig. In dieser Zeit ist auch ein Mitbewohner, Raffaele, verstorben. Das war zus?tzlich belastend.

  Zwischenzeitlich war ich einige Tage bei meiner Patentante in Uznach, aber das war keine l?ngerfristige L?sung.

  Das Ambulatorium Uznach hat mich nicht behandelt, sondern mir Hausverbot erteilt. Gleichzeitig war allen Beteiligten klar, dass ein Klinikaufenthalt notwendig war.

  Der Notfallarzt im Spital Uznach und das Kriseninterventionszentrum sahen keine andere M?glichkeit als eine freiwillige FU. So ist es dokumentiert. Es existiert kein klassisches überweisungsschreiben für eine regul?re station?re Therapie, sondern lediglich dieser freiwillige FU-Eintritt.

  Die zentrale Frage bleibt deshalb:

  Warum kam es nicht zu einer regul?ren, geplanten, mehrmonatigen Stabilisierung, obwohl die Notwendigkeit offensichtlich war?

  Zum zweiten Punkt:

  Ich verliess die Klinik, weil mir keine gültige FU mehr vorlag. Ich zeigte das dem regionalen Beratungszentrum und ging nach Hause.

  Die Polizei führte mich gegen meinen Willen zurück. Die Begründung war, dass die Klinik telefonisch mitgeteilt habe, die FU sei verl?ngert worden.

  Mir lag keine entsprechende Verfügung vor. Auch meiner Vertrauensperson, Maya Valentini, wurde keine Verfügung ausgeh?ndigt. Sie besuchte mich etwa 20 Stunden nach der Rückführung. Weder ihr noch mir wurden die rechtlichen Grundlagen erkl?rt. Auch die medikament?sen Massnahmen wurden nicht nachvollziehbar begründet.

  Das ist aus meiner Sicht ebenso wenig akzeptabel wie bereits die Situation 2021 im Zusammenhang mit der Nachbesprechung 2020.

  Wenn der leitende Arzt selbst sagt, dass Berichte nicht akzeptabel sind, wenn Behandlungen angezeigt sind und dennoch nicht stattfinden, und wenn Freiheitsbeschr?nkungen ohne nachvollziehbare Er?ffnung vollzogen werden, dann kann das nicht einfach unbeantwortet bleiben.

  Es geht nicht um pers?nliche Konsequenzen. Es geht darum, dass solche Abl?ufe nicht einfach wiederholt werden.

  Das ist jetzt bewusst n?her an deiner eigenen Sprache.

  Wenn du m?chtest, k?nnen wir als n?chsten Schritt:

  


      


  •   diese Transkriptversion leicht ordnen, ohne sie inhaltlich zu ver?ndern

      


  •   


  •   oder sie genau so als Beilage zu einem strukturierten Schreiben verwenden

      


  •   


  •   oder nur einzelne Formulierungen minimal sch?rfen

      


  •   


  Sag mir, wie du damit weitergehen willst.

  


      


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